Auflistung Ihrer Zahlungen
Wir erfassen Ihre Rezeptzuzahlungen in der Apotheke. Am Jahresende erhalten Sie von uns eine Auflistung Ihrer Zuzahlungen als Nachweis für die Krankenkasse. Hier können Sie unter Umständen Geld sparen: bei geringem Einkommen gibt es, abhänig vom Familienstand, Härtefallregelungen zur Befreiung von Rezeptzuzahlungen.
Jahresabrechnung für das Finanzamt
Am Jahresende erhalten Sie von uns eine Aufstellung sämtlicher Aufwendungen zum Nachweis außergewöhnlicher Belastungen beim Finanzamt. Das Sammeln und Aufbewahren von Einzelbelegen und Quittungsheften entfällt!
Wir wissen stets, ob Sie "befreit" sind oder nicht.
Bei uns brauchen Sie Ihren Befreiungsbescheid nicht mitzubringen.
Kontinuität
Wir wissen, welches Hustenmittel Ihnen im letzten Winter geholfen hat - oder welchen Lichtschutzfaktor Ihr Sonnenschutzmittel hatte.
Bargeldlose Zahlung
Bei uns können Sie mit EC-Karte und Geheimzahl zahlen.