Hilfsmittelversorgung und Medizinprodukteberatung
Die Fortuna-Apotheke verleiht Babywaagen und Milchpumpen. Darüber hinaus haben wir uns besonders im Bereich der Kompressionsstrümpfe spezialisiert. Es gibt tolle Farben und Qualitäten bei uns!
Eine Reihe von Mitarbeiterinnen der Fortuna-Apotheke sind speziell geschult, um Sie besonders gezielt beraten zu können. Sie sind Medizinprodukteberater nach § 31 Medizinproduktegesetz (MPG).
Medizinprodukte in der Apotheke sind besonders beratungsintensiv. Die Palette der Medizinprodukte reicht von hydroaktiven Wundauflagen, Nasensprays, Blutzuckermessgeräten, Kompressionsstrümpfen, Inkontinenzprodukten und Inhaliersystemen bis hin zu Insulin-Pens.
Aus diesem Grund sind die rechtlichen Vorschriften in Bezug auf Medizinprodukte sehr umfangreich. Apothekenmitarbeiter/Innen, die diese Produkte abgeben, müssen dafür Sorge tragen, dass vom Medizinprodukt keine Gefahr für den Patienten oder Dritte ausgeht. Daher schreibt das Gesetz vor, dass diese Personen die Qualifikation zum Medizinprodukteberater nachweisen können und sich regelmäßig in diesem Bereich fortbilden:
„Wer berufsmäßig Fachkreise fachlich informiert oder in sachgerechte Handhabung der Medizinprodukte einweist (Medizinprodukteberater), darf diese Tätigkeit nur ausüben, wenn er für die jeweiligen Medizinprodukte erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung für die Information und, soweit erforderlich, für die Einweisung in die Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte besitzt.“ (§31 MPG)
Auch Krankenkassen verlangen in den Hilfsmittellieferverträgen teilweise, dass Apothekeninhaber/Innen die Voraussetzungen des § 31 MPG erfüllen.